Kostenlose Begleitperson für Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf allen Costa Kreuzfahrten

Bereits in den Zügen der Deutschen Bahn, sowie im Nahverkehr war diese Regelung bereits gang und gäbe: Personen die nachweisen können, eine ständige Begleitperson zu benötigen – bekommen diese frei. Costa Kreuzfahrten hat nun mitgezogen und erlässt auch auf ihren Kreuzfahrten, der Begleitperson eines eingeschränkten Menschen, die reinen „Kreuzfahrtkosten“. Zu beachten ist allerdings, dass die Begleitperson in der gleichen Kabine wohnen muss – sonst gilt die neue Regelung nicht!

Doch was ist nun mit den reinen „Kreuzfahrtkosten“ gemeint? Ganz einfach: Landausflüge, Wellnessanwendungen und Getränke müssen selbstverständlich auch für die Begleitperson gezahlt werden – gemeint ist die Unterbrinung und Vollpension.

Kleiner Auszug aus dem Costa Kreuzfahrten Katalog: Seite 246 / Costa Kreuzfahrten Katalog: Seite 246 / Foto: © Costa Kreuzfahrten

Kleiner Auszug aus dem Costa Kreuzfahrten Katalog: Seite 246 / Costa Kreuzfahrten Katalog: Seite 246 / Foto: © Costa Kreuzfahrten

Das ist auf jeden Fall ein großer Schritt in der Kreuzfahrt-Touristik. Spannend bleibt jetzt zu sehen ob auch die anderen Kreuzfahrt Reedereien (Tui Cruises, MSC Kreuzfahrten, AIDA Cruises, Royal Caribbean, Norwegian Cruise Line) sich dem guten Beispiel anschließen, und der Begleitperson die Kreuzfahrtkosten zu erlassen.





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