Kreuzfahrt endet vor Gericht

Ein Urlaub ist eine Probe für jede Freundschaft/Beziehung. Diese Erfahrung mussten nun auch zwei Frauen aus Augsburg machen. Beide hatten gemeinsam eine Kreuzfahrt geplant die allerdings im Streit – und sogar vor Gericht endete. Noch bei der Abfahrt der Schiffsreise seien die beiden Augsburgerinnen beste Freundinnen gewesen. Doch dieser Zustand schien sich schnell auf der Kreuzfahrt zu ändern. „Schon während der Reise kam es zu heftigen Meinungsverschiedenheiten und sie gingen sich aus dem Weg“, sagt Gerichtssprecherin Andrea Laser.





Nach der missglückten Kreuzfahrt reichte eine der beiden Augsburgerinnen Klage beim Amtsgericht ein. Weil ihre damals noch beste Freundin die komplette Reise „abweisend und frostig“ behandelt hätte, forderte sie nun 4000 Euro Schmerzensgeld. Schlimmer wurde es allerdings zuhause am Arbeitsplatz. Die einstigen Freundinnen arbeiteten in der selben Firma. Die Klägerin sei vor ihren Kollegen schlecht gemacht worden und sie wäre ständig kontrolliert worden. Durch diesen Umstand hätte sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt. Seitdem Vorfall würde sie auch an gesundheitlichen Problemen leiden.

Die Klage war allerdings nicht erfolgreich. Es konnte keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte erkannt werden. „Die Schwelle, nach der das Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, war im vorliegenden Fall noch nicht überschritten“, sagt die Gerichtssprecherin.

 




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